Tierhaltungsverbot gegen Schweinezproduzent Straathof bestätigt

Die Ferkelzuchtanlage in Gladau Bildrechte: MDR/Isabell Hartung
Die Ferkelzuchtanlage in Gladau Bildrechte: MDR/Isabell Hartung

Der Schweineproduzent Adrianus Straathof darf in Deutschland keine Schweine mehr halten. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 4. Juli entschieden, die Klage von Straathof abzuweisen und die Berufung nicht zu zulassen. Straathof hatte gegen das vom Landkreis Jerichower Land am 24.11.2014 verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbot geklagt. Laut einem Bericht beim MDR will die Betreiberfirma LFD Holding trotzdem weiter an der Ferkelzucht im Jerichower Land festhalten. Sie teilte mit, dass die Entscheidung des Gerichts gegen Straathof "keinerlei Einfluss auf die Arbeit" haben werde.

 Hintergrund ist, dass der Schweineproduzent Adrianus Straathof formal nicht mehr Betreiber der umstrittenen Ferkelzuchtanlagen in Gladau und Klein Demsin ist.

Die Tierschutzorganisation Animal Rights Watch erklärte, Zustände wie bei Straathof fänden sich in sehr vielen Anlagen. Daher könne ein individuelles Tierhaltungsverbot nicht die Lösung für die Probleme eines generell fragwürdigen Systems sein. "Die flächendeckende, gesetzlich legitimierte Tierquälerei in der Schweinehaltung kann durch Berufsverbote für Einzelne nicht abgestellt werden", sagte Sprecherin Sandra Franz.

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