Pflanzliche Lebensmittel dürfen nicht länger als "Käse", "Milch" oder "Joghurt" beworben werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat soeben entschieden, dass die Bezeichnung "Milch" nicht für pflanzliche Produkte verwandt werden darf. Ebenfalls verboten sind demnach für pflanzliche Produkte Bezeichnungen, wie Rahm, Molke, Butter, Buttermilch, Käse und Joghurt. Das Gericht beruft sich dabei auf EU-Regularien, die in der Tat diese Festlegungen treffen. Über die Regularien im strengen Sinn hinausgehend, interpretiert das Gericht das englische Wort cream als Sahne und verbietet dessen Verwendung als Name für Pflanzenprodukte ebenfalls.

Ausgangspunkt für diese Entscheidung war die Klage von Lobbyisten-Gruppen gegen Tofutown(1), die sich auf die bisherige EU-Verordnung beriefen, um Bezeichnungen wie Pflanzenkäse, zu verbieten. Laut richterliche Begründung sind demnach Bezeichnungen wie "Milch", "Rahm", "Sahne", "Butter", "Käse" oder "Joghurt" ausschließlich Produkten vorbehalten, die aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen oder weiterverarbeitet werden.
Den Richtern in Luxemburg reichte die Argumentation der Tofutown-Anwälte nicht, dass in der Bezeichnung der Produkte stets auf deren pflanzlichen Ursprung hingewiesen wird. Zudem sei eine Verwechslung der VerbraucherInnen nicht ausgeschlossen.

(1) Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie "Veggie-Cheese" oder "Cream".