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Staatsanwaltschaft will die beschlagnahmten Boote der Aktivist*innen versteigern

Blockade des Kreuzfahrtschiffes Zuiderdam (Kiel, Juni 2019) / TKKG (TurboKlimaKampfGruppe Kiel) (CC BY-SA 4.0 cropped)
Blockade des Kreuzfahrtschiffes Zuiderdam (Kiel, Juni 2019) / TKKG (TurboKlimaKampfGruppe Kiel) (CC BY-SA 4.0 cropped)

An Pfingsten wurde das Kreuzfahrtschiff "Zuiderdam" in Kiel von ca. 50 Aktivist*innen der Aktionsgruppe "smash cruiseshit" blockiert. Sämtliche Boote und private Gegenstände der Aktivist*innen wurden im Anschluss von der Polizei beschlagnahmt.

Jetzt sollen die beschlagnahmten Schlauchboote und Paddel notversteigert werden, obwohl die Eigentümer*innen bereits die Herausgabe eingefordert haben. Verena, eine der beteiligten Aktivist*innen, erklärt dazu: "Die Staatsanwaltschaft müsste jetzt lieber gegen sich selbst und die Polizei ermitteln, wegen organisiertem Rechtsbruch oder Unterschlagung."

Das Kreuzfahrtschiff Zuiderdam wurde über sechs Stunden am Auslaufen gehindert, indem die Aktivist*innen mit Booten und anderem schwimmfähigen Untersätzen vor dem Bug des Schiffes kreuzten und auf Taue kletterten. Nach der Räumung wurden alle Beteiligten in Gewahrsam genommen. Hier bekamen die Aktivist*innen keine Protokolle über die beschlagnahmten Gegenstände - wie es eigentlich ihr Recht gewesen wäre.

Aktivist*innen, die vor Ort gegen dieses Nichtausstellen protestierten, wurden die Nacht über in eine Einzelzelle eingesperrt. "Da ist jemand mächtig sauer, dass wir die Polizei über Stunden so vorgeführt haben und will sich jetzt an uns rächen und uns die Boote klauen" fasst eine Aktivistin die Situation mit Hinsicht auf die geplante Versteigerung der Boote zusammen.

Nach der Aktion forderten die Eigentümer*innen ihren Besitz zurück. Die Staatsanwaltschaft reagierte mit einer Anzeige wegen Beihilfe zur Nötigung, weil das Verleihen der Gegenstände die Aktivist*innen unterstützt hätte. Gleichzeitig zweifelte sie an, dass die Gegenstände tatsächlich den Personen gehörten und weigerte sich, diese auszuhändigen.

Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei der Versteigerung auf §111 p StPO - Notveräußerung, wonach ein Gegenstand veräußert werden kann, wenn Verderb oder Wertverlust droht oder seine Aufbewahrung, Pflege oder Erhaltung mit erheblichen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist. "Die Staatsanwaltschaft hat kein Recht, uns unseres Eigentums zu berauben, wo kommen wir denn da hin?" so ein Aktivist schmunzelnd auf die Enteignungsdebatte anspielend. Unlogisch ist es zudem, dass sie keinen Platz haben, ein paar Paddel zu lagern, um den Abschluss der Verfahren abzuwarten und sie danach gegebenenfalls zurück zu geben.

"Polizei und Staatsanwaltschaft brechen hier herrschende Gesetze - erst durch die Verweigerung der Beschlagnahmeprotokolle, dann durch die Verweigerung der Anerkennung der Eigentumsrechte. Sie haben mittlerweile etliche Leute ermittelt, die bei der Aktion dabei gewesen sein sollen. Anstatt zu überprüfen, ob sie vielleicht die Gegenstände diesen abgenommen haben und sie entsprechend zurück zu geben, reißt sich der Staat hier selbst das Zeug unter den Nagel. Würden wir so handeln, würde gegen uns ermittelt.", so Mia, die ebenfalls an der Aktion beteiligt war.

"Warum sollte man unter diesen Umständen Vertrauen in staatliche Institutionen haben? Auch im Hinblick auf Luftverschmutzungsgrenzwerte und Ähnliches scheinen Gesetze nicht so wichtig zu sein - allerdings aber, wenn es um die Verfolgung von Umweltaktivist*innen geht. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen."

pm