· 

Erfolg für Bürgerinitiative gegen Wiesenhof: Schlachthof hätte nicht erweitert werden dürfen

Demo gegen Wiesenhof
Demo gegen Wiesenhof

Das Verwaltungsgericht Cottbus ordnete am Montag per Eilbeschluss an, dass die Wiesenhof-Schlachtfabrik in Niederlehme bei Berlin ihre Schlachtzahlen nicht hätte erhöhen dürfen. Die Genehmigung dafür hatte zwar das Landesamt für Umwelt im November 2018 erteilt und auch den sofortigen Vollzug der Erhöhung erlaubt. Daraufhin hatte der Schlachtbetrieb seine Schlachtzahlen von unter 120.000 Hühner auf fast 160.000 Hühner pro Tag erhöht.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) ging daraufhin aber im Namen der Bürgerinitiative „KW Stinkt's“ gegen den Sofortvollzug im gerichtlichen Eilverfahren vor. Das Gericht verbot nun den Sofortvollzug. In seinem Beschluss erkannte das Gericht an, dass für die Erhöhung der Schlachtkapazität keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Der Schlachtbetrieb, die Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, war im Verfahren nur beigeladen. Denn Antragsgegner des NABU war die Genehmigungsbehörde. Damit ist der erste offizieller Verlierer das Landesamt für Umwelt Brandenburg, das den Vollzug der Genehmigung erlaubte. Das Amt, das dem grün geführten Agrarministerium untersteht, könnte nun seinerseits den Gerichtsbeschluss vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten. Die Bürgerinitiative fordert Agrarminister Axel Vogel auf, das nicht zu tun, und stattdessen dafür zu sorgen, dass der Schlachtbetrieb seine Schlachtzahlen dem Beschluss entsprechend sofort senken muss.

Wiesenhof-Werksverkauf
Wiesenhof-Werksverkauf

„Das ist ein toller Zwischenerfolg für unsere kleine Bürgerinitiative gegen diesen Riesenkonzern“, sagt Gudrun Eichler von der Bürgerinitiative „KW Stinkt's“. „Dass Wiesenhof keine wasserrechtliche Erlaubnis dafür hat, jährlich 396 Millionen Liter Grundwasser aus dem trockenen Brandenburger Boden zu entnehmen, ist ja erst der Anfang. Es könnte sich im Hauptverfahren zeigen, dass auch in den anderen von uns angegriffenen Punkte im Baurecht, Biotopschutz, Tierschutz, Verbraucherschutz, Lärmschutz usw. gegen geltendes Recht verstoßen wird. Auch ein mächtiger Großkonzern hat sich an Gesetze zu halten. Für Umwelt, Menschen und Tiere ist dieser Gerichtsbeschluss eine gute Nachricht. Wir hoffen, dass die Behörden die Umsetzung prüfen und Wiesenhof nicht wieder illegal zu viel schlachtet wie in einigen Jahren zuvor.“